DATA INTELLIGENCE HUB - Für Geschäftskunden

ERLEBEN, WAS VERBINDET.

Nutzungsbedingungen

Data Intelligence Hub (DIH)

 

 

 

Vertragspartner

 

Vertragspartner sind die T-Systems International GmbH, (im Folgenden Telekom genannt), Hahnstraße 43d, 60528 Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 55933) und der Kunde, der nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

 

 

 

Vertragsgegenstand

 

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Bereitstellung der Plattform Data Intelligence Hub (im Folgenden DIH genannt) an Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Die Plattform wird ausschließlich für Kunden in Ausübung ihrer gewerblichen oder unternehmerischen Tätigkeit bereitgestellt. DIH ermöglicht es zahlenden Kunden und Free Usern untereinander Daten auszutauschen. Die Telekom stellt hierbei ausschließlich die technische Realisierung zur Verfügung, bestehend aus

  • Plattform als client- und serverbasierte Lösung
  • DIH Marktplatz als Webportal, über das Daten angeboten und abgerufen werden können sowie Bereitstellung analytischer Softwaretools
  • DIH Connector (Client) zum Download durch den Kunden
  • Zentraler Speicherplatz und Rechenleistung auf der DIH-Plattform

Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

 

 

 

Vertragsschluss und Vertragspartner

 

  1. Vertrag zwischen Kunde und Telekom
    Der Vertrag über die Bereitstellung von DIH kommt mit der Telekom mit Zugang der Registrierungsdaten an den Kunden zustande.
  1. Vertrag zwischen Data Provider und Data Consumer
    • Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist Data Provider das Unternehmen, welches Daten über das DIH anbietet. Data Consumer ist das Unternehmen, welches Daten über das DIH von einem Data Provider bezieht.
    • Für die Abwicklung des Datenaustausches sind Data Provider und Data Consumer ausschließlich selbst verantwortlich.
    • Die Telekom wird für den Datenaustausch nicht Vertragspartner des Kunden. Für den Austausch der Daten gelten ausschließlich die Nutzungsbedingungen des Data Providers.
    • Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Datenaustausches sind ausschließlich an den Data Provider zu richten bzw. diesem gegen-über geltend zu machen. Die Telekom vermittelt nicht zwischen Data Provider und Data Consumer in Streitfällen.

 

 

 

Registrierung des Kunden

 

  1. Unternehmereigenschaft
    Der Kunde versichert, die Leistungen ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen, beruflichen oder unternehmerischen Eigenschaft zu nutzen und kein Verbraucher im Sinne des §13 BGB zu sein.
  1. Kommunikation per E-Mail
    Im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform Data Intelligence Hub erklärt sich der Kunde mit dem Schriftwechsel per E-Mail einverstanden und wird stets eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegen. Dem Kunden ist bekannt, dass für die Leistungserbringung wesentliche Informationen, wie Zugangsdaten, Informationen zu Änderungen der Leistungen und der rechtlichen Bedingungen, sowie Informationen zu Leistungsbeeinträchtigungen und Wartungsarbeiten ausschließlich per E-Mail versendet werden.
  1. Richtigkeit und Vollständigkeit
    Der Kundeversichert, dass alle seine Angaben vollständig und zutreffend sind und er zur Abgabe der entsprechenden Angaben berechtigt ist.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen.

 

Pflichten des Kunden

 

  • Allgemeine Pflichten
    1. Zugangsdaten
      Der Kunde wird seine Zugangsdaten geheim halten und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Soweit gesetzlich zulässig, erklärt sich der Kunde für alle Aktivitäten verantwortlich, die über sein Konto oder unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden.
    2. Einhaltung gesetzliche Bestimmungen
      Der Kunde prüft eigenverantwortlich alle für ihn im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform relevanten und anwendbaren rechtlichen Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und branchenspezifischen Bestimmungen und stellt deren Einhaltung sicher.
    3. Verantwortlichkeit des Kunden
      Insbesondere ist der Kunde für alle von ihm eingestellten Beiträge und sonstigen Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung der Beiträge und sonstigen Inhalte durch die Telekom findet nicht statt.
    4. Missbrauchsverbot
      Der Kunde stellt sicher, dass die Leistungen nicht missbräuchlich genutzt werden. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass
      1. keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden.
      2. die nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens-, Persönlichkeits- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
      3. Beiträge des Kunden keine zu gewerblichen Zwecken eingefügte Werbung enthalten.
      4. durch die Inanspruchnahme der Leistung keinerlei Beeinträchtigungen für die Telekom, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen.
      5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kunde rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere über die Rechte und Pflichten nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterrichten. Der Kunde haftet für alle Pflichtverletzungen seiner Kunde sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der vom Kunden beherrschbaren Sphäre begehen, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat.
      6. Der Kunde stellt darüber hinaus sicher, dass alle Daten, die im Cloud-Service abgelegt werden frei von Viren, Malware und sonstiger Schadsoft-ware sind.
    5. Die Telekom und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von DIH und den hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von DIH verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der Telekom.

 

  • Besondere Pflichten des Data Provider
    Der Data Provider hat insbesondere, aber nicht ausschließlich folgende Pflichten:
    1. Er kann Daten unter eigenen Nutzungs- bzw. Lizenzbedingungen anbieten und muss für das Angebot auf dem DIH-Marktplatz alle erforderlichen Rechte besitzen. Die von ihm verwendeten Nutzungs- bzw. Lizenzbedingungen dürfen nicht gegen deutsches Recht verstoßen.
    2. Er verpflichtet sich, die mit dem Data Consumer getroffenen Vereinbarungen einzuhalten, insbesondere die vereinbarten Liefermodalitäten sicherzustellen.
    3. Er muss für jedes Datenangebot auf dem DIH-Marktplatz Ansprechpartner und Kontaktdaten nennen, die für alle formalen Fragen der Vertragserfüllung zuständig sind.
    4. Er wird auf dem DIH-Marktplatz keine personenbezogenen Daten oder solche Daten hinterlegen, die einem besonderen Schutzbedarf unterliegen (Gesundheitsdaten, Finanztransaktionsdaten, militärische Informationen, dem Geheimschutz unterliegende Daten usw.)

 

  • Besondere Pflichten des Data Consumer
    Der Data Consumer hat insbesondere aber nicht ausschließlich folgende Pflichten:
    1. Er ist verpflichtet, die mit dem Data Provider vereinbarten Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen einzuhalten.
    2. Er muss dem Data Provider Ansprechpartner mit Kontaktdaten nennen, die für alle Fragen im Rahmen der Vertragserfüllung zuständig sind.

 

  • Verletzt der Kunde die Bestimmungen dieser Vereinbarung, ist die Telekom berechtigt, die vereinbarten Leistungen zu sperren. In diesem Falle können sich betroffene Kunden an den Kundenservice wenden. Ferner behält sich die Telekom vor, im Falle eines Rechtsverstoßes in Bezug auf ein Datenangebot, dieses vom DIH Markplatz zu löschen, sofern der Data Provider trotz wiederholter Ermahnung seiner Verpflichtung zur Löschung nicht nachkommt.

 

 

 

Rechte Dritter

 

Der Kunde stellt die Telekom von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen, rechtsverletzenden oder missbräuchlichen Nutzung der Plattform und der damit verbundenen Leistungen beruhen. Dies gilt ebenso für alle Ansprüche, die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der Telekom.

 

 

 

Haftung

 

  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Telekom unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Telekom im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn die Telekom durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn die Telekom eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Für den Verlust von Daten haftet die Telekom bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer … nur, soweit der Kunde seine Daten entsprechend seiner Verpflichtung nach Ziffer … in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  4. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für System-störungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

 

 

 

Änderungen der Nutzungsbedingungen

 

Die Telekom ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Telekom für den Kunden zumutbar ist oder auf Grund von Behördenentscheidungen oder gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden, steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Telekom weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Erweiterungen betreffend den Funktionsumfang des DIH Markplatzes, die ausschließlich von Vorteil für den Kunden sind, werden ohne vorherige Ankündigung umgesetzt.

 

 

 

Preise und Zahlungsbedingungen

 

  1. Die Vergütung ist der Preisliste zu entnehmen.
  2. Der Kunde zahlt die vereinbarten Entgelte laut Preisliste zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe.
  3. Bei der Bezahlung gegen Rechnung stellt die Telekom dem Kunden monatlich eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig und muss dem Konto 30 Tage nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA Lastschriftmandat bucht die Telekom den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebenundzwanzigsten Tag nach Zugang der Rechnung und SEPA Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab.

 

 

 

Datenschutz

 

  1. Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen geltenden Datenschutzbestimmungen zu beachten, derzeit insbesondere die der Daten-schutzgrundverordnung (DSGVO), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG). Sofern die Erbringung der in diesem Rahmenvertrag und seiner Einzelverträge geregelten Leistungen eine Auftragsverarbeitung durch den Auftragnehmer erfordert, verpflichtet sich der Auftragnehmer zum Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 DSGVO nach dem aktuellen Muster des Konzernshttps://drc.Telekom.de/de/privacy/service/adv-national/39410
  2. Sofern die Erbringung der in diesem Rahmenvertrag und seiner Einzelverträge geregelten Leistungen eine Auftragsverarbeitung durch den Auftragnehmer nicht erfordert, gelten die folgenden Regelungen:
    1. Er verpflichtet sich, bei der Datenverarbeitung die Vertraulichkeit und das Fernmeldegeheimnis gemäß derzeit § 88 TKG zu wahren.
    2. Ferner bestätigt er, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind, und sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter nachweislich zuvor mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und insbesondere auf Vertraulichkeit und das Fernmeldegeheimnis nach § 88 TKG verpflichtet. Er überwacht im Übrigen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
    3. Die die Daten erhaltende Partei hat die die Daten überlassende Partei unverzüglich zu informieren, wenn feststeht, dass Daten unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind.

 

 

 

Sonstige Bedingungen

 

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
  2. Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.